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Ambulante Chirurgie

Zu den ambulant durchführbaren Eingriffen zählen sowohl die Behandlung entzündlich veränderter Partien der Hautoberfläche, als auch von Bereichen tieferliegender Gewebsschichten. Um den Engriff weitgehend schmerzfrei durchzuführen, wird der zu behandelnde Bereich zuvor lokalanästhetisch betäubt. Dies fällt in den Leistungsbereich der Krankenkassen und muss daher nicht gesondert bezahlt werden. Die entnommen Gewebeteile werden an ein externes Labor zur histologischen Untersuchung übermittelt. Im Zuge der Wundkontrolle bzw. der Nahtentfernung wird der Befund mit Ihnen besprochen und schriftlich ausgehändigt.

Sie finden kompetente Beratung und Behandlung bei

  • Nagelbettentzündungen und eingewachsenen Zehennägeln
  • veränderten Muttermalen (Naevi) und entzündeten Talgdrüsen (Atheromen)
  • Entzündungen kutaner/subkutaner Gewebsschichten (Karbunkeln)
  • tiefliegenden Entzündungsherden (Abszessen, Fisteln)
  • Verdacht auf Lipome oder Ganglien
  • Hämorrhoiden, Polypen, Fissuren
  • Krampfadern (Varizen)